Lektorendienst

Bereits in den urchristlichen Gemeinden übernahmen einzelne Gemeindemitglieder diesen besonderen Dienst im Rahmen der Gottesdienste. Diejenigen, die gut lesen konnten, trugen aus den Heiligen Schriften vor und liessen die anderen Gemeindemitglieder am Wort Gottes teilhaben.

Der Lektorendienst heutzutage ist eine verantwortungsvolle Aufgabe, die als Dienst der Verkündigung von Gottes Frohbotschaft wahrgenommen und ausgeübt wird. In der „Allgemeinen Einführung in das Messbuch“ ist über den Lektorendienst Folgendes zu lesen: „Der Lektor ist beauftragt, die Lesungen der Heiligen Schrift mit Ausnahme des Evangeliums vorzutragen. Er kann auch die Bitten des Fürbittgebetes und den Psalm zwischen den Lesungen vortragen…“ Der Dienst des Lektors ist ebenfalls ein eigenständiger Dienst, das bedeutet, der Lektor soll auch dann vortragen, wenn außer dem Zelebranten noch andere Kleriker anwesend sind.

Mit Ihrem Dienst übernehmen die Lektoren und Lektorinnen eine wichtige eigenständige liturgische Aufgabe im Ablauf der Gottesdienste: Sie verkünden das Wort Gottes aus der Heiligen Schrift. Lektor oder Lektorin kann jeder werden, der getauft ist.

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